Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht, dazu zählen FFP2- sowie OP-Masken.
Sogenannte Alltagsmasken aus Stoff, Schals oder Tücher sind nicht zulässig.
Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
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